EU-Flüchtlingsschutz ein Flickenteppich
Rechtsvergleich benennt Ursachen zum aktuellen Scheitern des EU-Asylsystems. Mit der Flucht in die Europäische Union verbinden abertausende Menschen Hoffnungen auf ein sicheres und besseres Leben. Eine neue vergleichende Studie des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik zeigt jedoch, dass ihre Schutzrechte stark variieren. Denn die Leistungen zum Lebensunterhalt oder der Zugang zu medizinischer Versorgung sind in den Mitgliedstaaten ganz unterschiedlich ausgestaltet. Um ein Beispiel zu nennen, das hinsichtlich der Wanderungsanreize allerdings nicht überschätzt werden sollte: Während das monatliche Bargeldbudget zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Deutschland bei 143 Euro für einen Asylbewerber liegt, sind es in Österreich 40 Euro und in Polen 12,50 Euro. Unterschiede wie diese ergeben sich dadurch, dass es in der EU zwar eine verbindliche EU-Richtlinie gibt, die die Normen für die Aufnahme von Flüchtlingen festlegt. ,,Gerade in der Zusammenschau aber wird deutlich, dass die Mindeststandards national ganz unterschiedlich umgesetzt wurden und dies zum Teil gravierende Folgen für den Einzelnen hat", sagt Ulrich Becker, Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München und Leiter des Projektes, bei dem die Rechtsordnungen von elf EU-Staaten analysiert wurden.



