
Seit 2021 hat sich das Kolleg zu einem Leuchtturm der interdisziplinären und epochenübergreifenden Erforschung des Rechts in seinen vielfältigen gesellschaftlichen Bezügen entwickelt. Sein zentrales Anliegen ist es, die Gleichzeitigkeit von Einheit und Vielfalt als Strukturmerkmal des Rechts zu erfassen und damit Recht neu zu denken. Jährlich kommen etwa zehn Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler aus dem In- und Ausland als Fellows mit ihren Forschungsprojekten nach Münster. Am Kolleg tauschen sie sich fächerübergreifend aus, haben aber zugleich Zeit und ausgezeichnete Arbeitsbedingungen für ihre Einzelforschung.
,,Wir sind sehr glücklich über diese Verlängerung", sagt Ulrike Ludwig, Ko-Direktorin des Kollegs und für die Geschichte der Frühen Neuzeit an der Universität Münster. ,,Die Gutachter waren von unserem Forschungskonzept und der hohen Qualität der bisherigen Ergebnisse beeindruckt. Das bestärkt uns, unseren Weg konsequent weiterzuverfolgen."
Mit dem Start in die neue Förderperiode wird das Forschungsprogramm des Kollegs um einen Schwerpunkt auf dem Recht und der Gerichtspraxis im geltenden Recht erweitert. Damit einher geht ein personeller Wechsel im Direktorium: Ulrike Ludwig leitet das Kolleg künftig mit der Rechtswissenschaftlerin Nora Markard. Der bisherige Ko-Direktor und Rechtshistoriker Peter Oestmann arbeitet weiterhin an verschiedenen Projekten mit und steht dem Kolleg mit seiner rechtshistorischen Expertise zur Verfügung.
Nora Markard ist Inhaberin des Lehrstuhls für Internationales öffentliches Recht und internationalen Menschenrechtsschutz an der Universität Münster. Mit ihren Forschungsschwerpunkten im Bereich des Völkerrechts und der Verfassungsvergleichung wird sie das bisher überwiegend historisch-vergleichend arbeitende Kolleg noch anschlussfähiger für gegenwartsbezogene Forschungsperspektiven machen. ,,In den letzten vier Jahren hat das Käte Hamburger Kolleg eindrücklich gezeigt, dass sich die Spannung zwischen Rechtseinheit und Rechtspluralismus in allen Epochen finden lässt", betont Nora Markard. ,,Diese historische Forschung nun mit Debatten im geltenden Recht zu verknüpfen, ist eine spannende Aufgabe."


