Der niedersächsische Wissenschaftsminister Björn Thümler mit dem AStA-Vorsitzenden der MHH Lennart Simon (rechts) und dem AStA-Referenten Carlos Oltmanns, Copyright: Lennart Simon/AStA
Der niedersächsische Wissenschaftsminister Björn Thümler mit dem AStA-Vorsitzenden der MHH Lennart Simon ( rechts ) und dem AStA-Referenten Carlos Oltmanns , Copyright: Lennart Simon/AStA - Leistungen von Medizinstudierenden als Pflegehilfskräfte werden als Famulaturen und Krankenpflegepraktikum angerechnet Stand 18. März 2021 Nun doch! Die Leistungen vieler Medizinstudentinnen und Medizinstudenten während der Corona-Pandemie in der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und anderen Krankenhäusern sollen nachträglich als Famulatur oder Krankenpflegepraktikum angerechnet werden. Diese Nachricht überbrachte Niedersachsens Wissenschaftsminister Björn Thümler dem AStA-Vorsitzenden der MHH, Lennart Simon, und seinem Stellvertreter Carlos Oltmanns in einem einstündigen Gespräch. Der AStA der MHH hatte sich zuvor gemeinsam mit den Fachgruppen Humanmedizin der niedersächsischen Universitäten Oldenburg und Göttingen für eine Anerkennung der studentischen Leistungen während der Pandemie und eine Ausnahmeregelung von der Approbationsordnung eingesetzt. Niedersächsische Ministerien einigen sich auf Lösung. ,,Ich freue mich, dass ich Ihnen die Botschaft überbringen kann, dass eine Lösung gefunden werden konnte, wie der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) entsprechende Anträge anerkennen kann", erklärte Wissenschaftsminister Björn Thümler am Dienstag auf dem Social Media-Kanal Instagram. Er hatte die Medizinstudierenden vor einem Jahr darum gebeten, während der Corona-Pandemie die Krankenhäuser zu unterstützen.
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