Rektorat folgt Empfehlung einer Untersuchungskommission

Die Untersuchungskommission hatte Hinweise auf mehrere Veröffentlichungen von Konrad Kleszczynski bekommen, die Unstimmigkeiten bei diversen Abbildungen enthielten. Dies war aufgefallen, nachdem die Publikationen auf der Website www.pubpeer.com, einer öffentlichen Plattform zur Überprüfung von Forschungsergebnissen, besprochen worden waren. Nach eingängiger Erforschung des Sachverhalts und Rücksprache mit dem Betroffenen kam die münstersche Kommission zu dem Ergebnis, dass die gehäufte Anzahl an Fehlern und Ungereimtheiten in den beanstandeten Publikationen einer systematischen Unachtsamkeit, mangelnder Qualitätssicherung oder Manipulation innerhalb der Arbeitsgruppe an der Hautklinik entspringt. Die Kommission bewertete die Befunde als unwissenschaftliche Arbeitsweise und schloss, dass es sich um ein eindeutiges und signifikantes wissenschaftliches Fehlverhalten handelt.
Das Rektorat der Universität Münster ist dieser Bewertung gefolgt und hat beschlossen, eine öffentliche Rüge gegen Konrad Kleszczynski auszusprechen. Zudem wurde unter anderem die Deutsche Forschungsgemeinschaft als eine mehrerer beteiligter oder unterstützender Stellen über den Sachverhalt informiert. Konrad Kleszczynski wurde aufgefordert, für die Richtigstellung aller beanstandeten Abbildungen in den jeweiligen Publikationen Sorge zu tragen sowie darzulegen, welche Kontrollmaßnahmen getroffen werden, um künftig die wissenschaftliche Qualität und Integrität im Rahmen seiner Forschung sicherzustellen. Diarüber wird er er das Rektorat zügig umfassend informieren und einen Maßnahmenkatalog vorlegen müssen.
Die Rechtsgrundlagen und weitere Informationen zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten sowie die Kontaktdaten der Vertrauensperson sind einsehbar unter www.uni-muenster.de/Senat/kodex.html.


