Vorgezogene Namensänderung für transidente Personen an der RWTH ermöglicht

In der Sitzung am 9. Juli 2019 hat das Rektorat beschlossen, vorgezogene Namensänderungen von Menschen, deren Identitätsgeschlecht (noch) nicht mit dem juristischen Geschlecht angeglichen ist, zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person einen Antrag beim Amtsgericht auf Namensbzw. Personenstandsänderung gemäß Transsexuellengesetz gestellt hat und einen Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti e.V.) vorlegt. Auch wenn es erforderlich sein kann, in der Kommunikation mit Dritten (zum Beispiel Krankenkasse, Finanzamt, LBV) die bisherige Identität zu nutzen, stellt diese Neuerung eine Verbesserung der Lebens-, Studienund Arbeitsbedingungen für transidente Menschen und einen weiteren Schritt in Richtung Chancengerechtigkeit dar. Studierende, die von der neuen Regelung Gebrauch machen wollen, wenden sich bitte an das Studierendensekretariat , Beschäftigte der RWTH an das Personaldezernat.
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