Stellungnahme: Forschung an Krähen war zu jeder Zeit behördlich genehmigt
Anlässlich der Mitteilung von ,,Ärzte gegen Tierversuche e.V." und der ,,Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V." erklärt die Universität Tübingen: Die Behauptung, an der Universität Tübingen würden Tierversuche ohne Genehmigung durchgeführt, ist nicht richtig. Die neurobiologische Forschung von Andreas Nieder an Krähen war zu jedem Zeitpunkt nach den strengen Maßstäben des Tierschutzgesetzes behördlich genehmigt. Die Tierversuchsgenehmigung umfasste auch von Beginn an den Einsatz von (beispielsweise wegen Krankheit) aus der Natur entnommenen Krähen zur Zucht oder als Versuchstiere. Die Übernahme der vom Vogelschutzzentrum Mössingen und anderen Einrichtungen abgegebenen Tiere war genehmigt. Es handelte sich um Tiere, die nicht mehr hätten ausgewildert werden können. Am Lehrstuhl für Tierphysiologie der Universität wird seit mehr als zehn Jahren mit Krähenvögeln im Bereich der Hirnforschung gearbeitet.



