"Scharfe Grenzen in der Klimapolitik – Warum gerade zwei Grad "

Das Festsetzen von Grenzwerten im Umwelt- und Technikrecht muss wissenschaftlich und politisch begründet werden. Besonders dort, wo hohe Güter auf dem Spiel stehen oder Maßnahmen besonders aufwendig sind, stellt die Festlegung präziser Grenzwerte hohe Anforderungen an die Begründung. Eine Grenzziehung, die momentan im Fokus der Öffentlichkeit steht, ist das Zwei-Grad-Ziel in der internationalen Klimapolitik. In der letzten Klimarunde in Cancún haben sich die 194 Mitglieder der UNFCCC (United Nations Framework Convention on Climate Change) formell auf das Zwei-Grad-Ziel geeinigt: Die CO2-Emissionen sollen so begrenzt werden, dass sich das Klima nicht mehr als zwei Grad Celsius gegenüber dem Beginn der Industrialisierung erwärmt. Aber warum sollen es genau zwei Grad sein? Liegt dies an einem Kosten-Nutzen-Kalkül, bei dem das Ausmaß der befürchteten Schäden entsprechend der Temperaturerhöhung steigt? Welche Schadenserwartungen haben dann für das Zwei-Grad-Ziel den Ausschlag gegeben? Warum wurde die Grenze nicht bei einem anderen Schadensszenario gezogen? Oder liegen dem Zwei-Grad-Ziel Modelle der mathematischen Katastrophentheorie zugrunde, die mit "tipping points" operieren: Das sind Punkte in der Entwicklung von Systemen, an denen relativ geringe Wertveränderungen plötzlich katastrophale Systemveränderungen zur Folge haben. Jedoch auch dann ist die Festlegung auf exakt zwei Grad Celsius durch derartige Überlegungen offenbar unterbestimmt: Warum nicht 1,9 Grad oder 2,1 Grad? Liegt es nur daran, dass eine Zahl ohne Dezimalstellen leichter zu kommunizieren ist? - Dies wirft zum einen die Frage auf, welche weiteren Gesichtspunkte in die Festlegung scharfer Grenzen einfließen.
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