Freie Universität Berlin ist nicht Veranstalterin von Kundgebung im Straßenland

Erklärung der Hochschule zu einer bei der Polizei angemeldeten Kundgebung in der Otto-von-Simson-Straße 26. Nach Kenntnis der Freien Universität Berlin ist bei den zuständigen Ordnungsbehörden für den 8. Februar eine Versammlung in der Otto-von-Simson-Straße 26 angemeldet worden ( https://www.berlin.de/polizei/service/versammlungsbehoerde/versammlungen-aufzuege/ ). Die Freie Universität Berlin ist nicht Veranstalterin dieser Kundgebung; sie hat diese nicht genehmigt und stellt dafür auch keine Räumlichkeiten zur Verfügung und unterstützt sie nicht. Die Veranstaltung findet jedoch, von der Polizei genehmigt, im Straßenland statt. Sollte eine nicht genehmigte Veranstaltung auf das Gelände der Freien Universität Übergreifen, wird die Hochschule gegebenenfalls von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Aufgrund von Inhalten von Plakaten mit dem Aufruf zur Kundgebung am 8. Februar hat die Freie Universität Berlin Strafanzeige gestellt. https://www.fu-berlin.de/sites/diversity/antidiskriminierung/gegen-antisemitismus-rassismus-diskriminierung/  
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