Welche Pflichten man bei der Nutzung generativer KI hat

ChatGPT schreibt alles mögliche: Gedichte, Aufsätze, Exzerpte. Andere Künstliche
ChatGPT schreibt alles mögliche: Gedichte, Aufsätze, Exzerpte. Andere Künstliche Intelligenzen generieren auf Knopfdruck Illustrationen. © RUB, Marquard
ChatGPT schreibt alles mögliche: Gedichte, Aufsätze, Exzerpte. Andere Künstliche Intelligenzen generieren auf Knopfdruck Illustrationen. RUB, Marquard Künstliche Intelligenzen wie ChatGPT machen das Schreiben und anderes leichter. Sie entbinden aber nicht ohne Weiteres von Sorgfaltspflichten. ChatGPT und Co machen es einfach, Texte und andere Inhalte auf Knopfdruck generieren zu lassen. Doch was, wenn darin Fehler sind? Wer steht dafür gerade? Und wenn jemand fürs Texten oder Illustrieren bezahlt wird - verletzt er dann durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) vertragliche Pflichten? Diese und weitere Fragen wirft Renate Schaub in einem Aufsatz in der Neuen Juristischen Wochenschrift vom 20. Juli 2023 auf. Während bislang vor allem die Pflichten von Herstellern solcher KI-Software im Fokus standen, widmet sie sich - am Beispiel von ChatGPT, aber auch für andere KI-Anwendungen - den Pflichten der Nutzenden und arbeitet erste Grundzüge KI-spezifischer Sorgfaltspflichten heraus.
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