Öffentlicher Vortrag über Wiedergutmachung in der Justiz
Öffentlicher Vortrag über Wiedergutmachung in der Justiz. John Braithwaite als Gastredner an der Universität Tübingen. Wie gelingt es, nach Straftaten nicht nur Befriedung zwischen den unmittelbar Beteiligten und Betroffenen zu erreichen, sondern auch in deren Umfeld? Insbesondere im Strafrecht und im Jugendstrafrecht wirken Begriffe und Konzepte zur Vergeltung, Sühne oder Behandlung dabei häufig unzureichend. Einen neuen Weg, Kriminalitätsopfern Genugtuung zu verschaffen und die Täter dazu zu bringen, persönliche Verantwortung für ihre Taten zu übernehmen, sucht die internationale Bewegung der 'Restorative Justice'. Das ist ein übergreifendes theoretisches Konzept, für das es im Deutschen bisher keinen genauen Begriff gibt. Im Kern geht es um eine wiedergutmachende Justiz oder eine den individuellen und sozialen Frieden 'wiederherstellende' (Straf-) Rechtspflege. Zu einem Vortrag über dieses dynamische Rechtsgebiet kommt Prof. Dr. John Braithwaite von der Australian National University in Canberra, der zur Zeit am Max-Planck-Institut in Freiburg tätig ist, nach Tübingen.


