Neue Corona-Testverordnung
Am 30.6.2022 ist die in Kraft getreten. Kostenfreie Corona-Schnelltests sind daher nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verfügbar. Anspruch auf einen kostenfreien Test haben insbesondere vulnerable Personengruppen bzw. Personen, die derzeit nicht geimpft werden können. Dazu gehören bspw. Kinder unter 5 Jahren, Schwangere im 1. Trimester oder Besucher/Bewohner von Krankenhäusern/Pflegeeinrichtungen. Weiterhin erhalten Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten oder Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist, einen kostenfreien Test.
