Jörg-Martin Jehle
Wissenschaftler der Universität Göttingen untersuchen Rückfallquote von Straffälligen. (pug) Sind Strafsanktionen nutzlos oder inwieweit halten sie Täter davon ab, erneut Straftaten zu begehen? Wissenschaftler der Universität Göttingen und des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg sind dieser Frage im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz nachgegangen. Anhand von Eintragungen im Bundeszentralregister haben sie untersucht, ob sich Straffällige nach einer Strafsanktion oder einer Entlassung aus der Strafhaft legal bewähren, also nicht mehr rückfällig werden. Das Ergebnis: Für die meisten bleibt die strafrechtliche Ahndung ein einmaliges Ereignis. Nur 34 Prozent, also in etwa jeder Dritte, der strafrechtlich Sanktionierten oder aus der Haft Entlassenen werden erneut straffällig. Die Forscherinnen und Forscher überprüften rund eine Million im Jahr 2007 im Bundeszentralregister eingetragene Personen daraufhin, ob und in welcher Form diese Personen in den folgenden drei Jahren wieder straffällig wurden. Zudem wurden die Daten mit einer früheren Studie aus den Jahren 2004 bis 2007 verknüpft.
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