Universität Kiel verabschiedet Grundsätze zu verantwortungsvoller Forschung

In seiner Sitzung am 15. Mai hat der Akademische Senat der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) Regeln zum verantwortlichen Umgang mit Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken verabschiedet. Damit verpflichtet sich die Universität, bei Forschungsvorhaben nicht nur rechtliche Regelungen beispielsweise zum Schutz verfassungsrechtlich geschützter Güter zu beachten, sondern auch weitergehende ethische Grundsätze zu berücksichtigen. Die Universität will mit der Satzung als ethischer Leitlinie Missbrauch von Forschung im Wege der Selbstregulierung verhindern und Risiken vermeiden. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der CAU wird damit ein Verfahren an die Hand gegeben, um im Vorfeld und während eines Forschungsvorhabens ethische Zweifelsfragen besser lösen zu können. Die verbindliche Satzung hält Forscherinnen und Forscher der Universität Kiel dazu an, bereits vor Aufnahme eines Forschungsvorhabens Risiken für den Menschen und die Umwelt zu prüfen. Dazu gehören auch mögliche Folgen der Forschung im Kontext des Vorhabens oder die Person eines Auftraggebers, einer Auftraggeberin selbst. Um Risiken zu minimieren, sollen Forschende Sicherheitsmaßnahmen treffen und so beispielsweise die Vertraulichkeit von Ergebnissen verbessern.
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