Nuklearkatastrophe von Fukushima: Aktuelle Studie über Haftungsprobleme
Juristische Studie gibt ersten umfassenden Überblick über Haftungsprobleme der Nuklearkatastrophe von Fukushima. August 2011 Mit zu erwartenden Ersatzforderungen von bis zu 90 Milliarden Euro ist die Nuklearkrise von Fukushima der bisher größte Haftungsfall in der japanischen Geschichte. Zu rechnen ist mit Entschädigungsansprüchen einer Vielzahl von Opfergruppen, angefangen von evakuierten Personen und Kraftwerkspersonal über Bauernverbände, Fischereikooperationen bis hin zu Industrie- und Tourismusunternehmen. Ungeachtet der grundsätzlich unbeschränkten Haftung des AKW-Betreibers TEPCO sind staatlich angeordnete Pauschalzahlungen in die Wege geleitet worden, die ein außergerichtliches Verfahren flankieren. Wirtschaftliche Bürden entstehen damit in erster Linie dem Fiskus, gefolgt von den ebenfalls in die Pflicht genommenen Finanzinstituten und möglicherweise auch anderen Stromanbietern, wodurch letztlich auch Verbraucher mit höheren Strompreisen belastet werden könnten. So lauten einige der Ergebnisse einer aktuellen im Japan-Referat des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht erstellten Studie. In seinem soeben in der Zeitschrift für Japanisches Recht / Journal of Japanese Law erschienen Aufsatz "Die Haftung für Nuklearschäden nach japanischem Atomrecht - Rechtsprobleme der Reaktorkatastrophe von Fukushima I" beleuchtet Julius Weitzdörfer, Wissenschaftlicher Assistent am Institut, die aktuellen rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Probleme, die sich für Justiz, Regierung und Wirtschaft Japans bei der Bewältigung der Folgen des Reaktorunfalls stellen.


