
© Max-Planck-Gesellschaft - Eine Stellungnahme der Max-Planck-Gesellschaft Das Landgericht Berlin hat am heutigen Tag dem von den Anwälten von Frau Boivin eingereichten Antrag auf einstweilige Verfügung stattgegeben. Danach darf die MPG die Entscheidung des Präsidenten über die Abberufung von Frau Boivin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht vollziehen. In der Auseinandersetzung vor dem Landgericht ging es ausschließlich um Verfahrensfragen. Die inhaltlichen Vorwürfe, die die MPG gegenüber Frau Boivin erhebt, waren nicht Gegenstand der Verhandlung und haben bei der Entscheidung des Gerichts auch keine Rolle gespielt. ,,Das ist insofern enttäuschend", so der Generalsekretär der Max-Planck-Gesellschaft, Rüdiger Willems, ,,da das Urteil damit das Wohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort unberücksichtigt lässt. Der Verwaltungsrat der Max-Planck-Gesellschaft wird daher noch in dieser Woche darüber beraten, wie wir die Situation vor Ort kontrollieren und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen schützen können. Darüber hinaus wird die Max-Planck-Gesellschaft Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen." Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung war die Entscheidung der Max-Planck-Gesellschaft, Frau Boivin die Leitungsbefugnis für ihre Abteilung zu entziehen.
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