Universität Tübingen begrüßt Einigung zur Islamischen Theologie

Die Universität Tübingen und die Stiftung Sunnitischer Schulrat haben sich auf ein abgestimmtes Verfahren bei der Berufung künftiger Professorinnen und Professoren an das Tübinger Zentrum für Islamische Theologie (ZITh) verständigt. Beide Seiten schlossen eine Vereinbarung, die vorsieht, dass die Stiftung und der Beirat des ZITh in Berufungsverfahren eng zusammenwirken. Seit der Gründung des ZITh vor zehn Jahren war alleine der siebenköpfige Beirat für die Erteilung der Lehrerlaubnis gegenüber allen Tübinger Professorinnen und Professoren der islamischen Theologie zuständig gewesen. Allerdings hatte die baden-württembergische Landesregierung im Sommer 2020 entschieden, die Zuständigkeit auf die Stiftung zu übertragen, soweit es um die Ausbildung von Lehrkräften für die baden-württembergischen Schulen geht. Die Vereinbarung sieht nun für alle Professorinnen und Professoren, die im Studiengang Islamische Religionslehre unterrichten, eine gemeinsame Verantwortung von Beirat und Stiftung im Berufungsverfahren und bei der Erteilung der Lehrerlaubnis vor. Wie der Rektor der Universität, Professor Bernd Engler, am Donnerstag mitteilte, sollen Beirat und Stiftung bei einem Berufungsverfahren innerhalb von drei Monaten über die Erteilung einer Lehrbefugnis entscheiden. Eine Professorin beziehungsweise ein Professor kann erst dann berufen werden, wenn beide Gremien ihre Zustimmung erteilt haben.
account creation

UM DIESEN ARTIKEL ZU LESEN, ERSTELLEN SIE IHR KONTO

Und verlängern Sie Ihre Lektüre, kostenlos und unverbindlich.



Ihre Vorteile

  • Zugang zu allen Inhalten
  • Erhalten Sie Newsmails für Neuigkeiten und Jobs
  • Anzeigen veröffentlichen

myScience