Ehrung der Doktorjubilare der Juristischen Fakultät

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Ehrung der Doktorjubilare der Juristischen Fakultät. Examensfeier am 2. Februar 2011 im Festsaal der Neuen Aula. Ihre goldenen und silbernen Doktorjubilare wird die Juristische Fakultät der Universität Tübingen bei einer nicht-öffentlichen Feier am Mittwoch, 2. Februar 2011, um 15 Uhr c. t. im Festsaal der Neuen Aula, Geschwister-Scholl-Platz, ehren. Die Einladung der Juristischen Fakultät an ihre silbernen und goldenen Doktorjubilare, 25 beziehungsweise 50 Jahre nach Verleihung des Doktortitels eine Jubiläumsurkunde aus der Hand der Dekanin Barbara Remmert zu erhalten, stieß auf sehr positive Resonanz. Bei einer Rücklaufquote von circa 75 Prozent werden es mehr als 20 Doctores der Jurisprudenz sein, die an ihre Alma Mater zurückkehren, nachdem sie 1960 beziehungsweise 1985 erfolgreich unter anderem bei den Professoren Günter Dürig oder Fritz Baur (1960) beziehungsweise Günter Püttner oder Thomas Oppermann (1985) promoviert worden waren. Die Dekanin kann im Festsaal prominente Tübinger Absolventen wie den ehemaligen Landtags-Vizepräsidenten Alfred Geisel und den ehemaligen Freiburger Generalstaatsanwalt Eugen Huber-Stentrup mit goldenen Urkunden ehren.
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