Schöffen-Studie: häufig illegale Absprachen in Strafverfahren

Schöffinnen und Schöffen werden bei Absprachen in Strafverfahren entgegen den gesetzlichen Vorschriften häufig nicht einbezogen oder sind an Absprachen beteiligt, die illegal sind. Zu diesem Ergebnis kommt die bislang größte Umfrage unter Laienrichterinnen und -richtern in Deutschland. Dessen ungeachtet hält eine Mehrheit der Schöffinnen und Schöffen ihr Amt jedoch generell für wichtig und wäre bereit, es nochmals anzutreten. Für die Studie werteten Jörg Kinzig und Benedikt Iberl vom Institut für Kriminologie der Universität Tübingen fast 9000 Online-Fragebögen aus allen Bundesländern aus. Die Forscher erreichten damit 15 Prozent aller Schöffinnen und Schöffen in Deutschland. ,,Von der positiven Einschätzung des eigenen Amtes waren wir durchaus Überrascht. Dass die Praxis informeller und damit illegaler Absprachen nach wie vor verbreitet ist, stand dagegen leider zu erwarten", so Jörg Kinzig.
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