Debatte ohne Datengrundlage
Vorratsdatenspeicherung oder nicht? Mit ihrem Mitte Januar in einem Zeitungsinterview angekündigten neuen Gesetzesentwurf gab die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der teils hitzig geführten Debatte über diese Grundsatzfrage neuen Zündstoff. Doch eigentlich fehlt dieser Diskussion eine vernünftige Datenbasis, sagt Hans-Jörg Albrecht, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. "An sich hätte die EU-Kommission Anfang September eine Evaluation vorlegen müssen, wie häufig bei Ermittlungen auf Vorratsdaten zurückgegriffen wurde", so der Kriminologe. "Die liegt aber nicht vor, weil die Mitgliedsländer die Daten nicht haben. Dabei sind in der Debatte die Fronten längst geklärt. Datenschützern ist selbst das in dem Eckpunktepapier der Ministerin vorgesehene kurzfristige Einfrieren von Daten suspekt, das Strafverfolgungsbehörden im Einzelfall bei "hinreichenden Anlass" erlaubt, das Löschen der Verbindungsdaten von Festnetz- oder Mobilgesprächen oder Internet seitens der Provider zu verhindern. Anderen wiederum geht dieses "Quick Freeze Plus" genannte Verfahren nicht weit genug. Sie halten sich lieber an die Richtlinie, wie sie das EU-Parlament als Instrument der Terrorbekämpfung beschlossen hatte, oder an die seinerzeit von Union und SPD in der großen Koalition beschlossenen deutschen Fassung, nach der Telekommunikationsunternehmen verpflichtet waren, ab dem Jahr 2008 ohne Anlass die Daten von Telefonverbindungen aller Bundesbürger und ab 2009 auch die Daten von Internetverbindungen sechs Monate aufzubewahren.


