Biologen wünschen sich neue Regeln für die Pflanzenzucht

Vor genau einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil zu genetischen Verfahren in der Pflanzenzucht gefällt: Die Richter entschieden am 25. Juli 2018, dass Pflanzen, die mit modernen, molekularbiologischen Verfahren gezüchtet werden (Genom-Editierung) in die Kategorie der sogenannten gentechnisch veränderten Organismen fallen. Diese Pflanzen sollen nach aktueller EU-Gesetzgebung streng reguliert werden - im Gegensatz zu Pflanzen, die mithilfe von konventionellen Methoden, der sogenannten Mutagenese, genetisch verändert sind. Das Urteil überraschte viele Experten. Eines ihrer Argumente: Pflanzen, die zum Beispiel mit der Genschere Crispr/Cas9 erzeugt werden, seien nicht von Pflanzen unterscheidbar, die auf natürlichem Wege entstehen oder mit konventionellen Verfahren gezüchtet werden - ein Kriterium, das in anderen Ländern ausschlaggebend dafür sei, sie nicht in die Kategorie der genetisch veränderten Organismen fallen zu lassen. Anlässlich des Jahrestags des Urteils machen europäische Pflanzenforscher erneut auf die Diskussion aufmerksam und appellieren gemeinsam an die EU, die Regelung zu ändern und die Nutzung neuer Methoden zu vereinfachen. Auch viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) beteiligen sich. Ihre Argumente für eine änderung der Regelung: Der Einsatz von modernen molekulargenetischen Verfahren könne dazu beitragen, die Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion nachhaltiger und umweltverträglicher zu machen und den Pflanzenanbau an Klimaveränderungen anzupassen.
account creation

UM DIESEN ARTIKEL ZU LESEN, ERSTELLEN SIE IHR KONTO

Und verlängern Sie Ihre Lektüre, kostenlos und unverbindlich.



Ihre Vorteile

  • Zugang zu allen Inhalten
  • Erhalten Sie Newsmails für Neuigkeiten und Jobs
  • Anzeigen veröffentlichen

myScience