In Deutschland - wie in zahlreichen anderen Ländern - wird die Frage nach einem ethisch verantwortbaren Umgang mit den Suizidwünschen Schwerstkranker kontrovers debattiert. Am 26. Februar verkünden Richter des Bundesverfassungsgerichts ihr Urteil, ob der vor gut drei Jahren in Kraft getretene neue Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damit wollte der Bundestag einen Riegel vor unbotmäßige Praktiken schieben. Im Interview mit Juliane Albrecht erklärt Bettina Schöne-Seifert, Medizinethikerin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU), die Problematik der "assistierten Suizidhilfe".
In Deutschland können die Bürgerinnen und Bürger in den meisten Bereichen selbstbestimmt über ihre Lebensführung entscheiden. ...
"Suizid-Toleranz ohne Ermöglichung realistischer Suizid-Hilfe ist verlogen"
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