Die RWTH Aachen erleichtert die vorgezogene Namensänderung für transidente, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen (TIN-Personen) an der Hochschule.
Ab sofort wird für eine vorgezogene Änderung des Vornamens und/oder des Geschlechtseintrags auf die Antragsstellung beim Amtsgericht gemäß Transsexuellengesetz (TSG) verzichtet. Dieses Prozedere wird von Betroffenen als zeitund kostenaufwändig und damit höchst belastendes Prozedere beschrieben. ,,Die Einholung zweier psychiatrischer Gutachten und die Beantwortung intimer Fragen zum Sexualleben pathologisieren Transgeschlechtlichkeit weiterhin als Krankheit oder psychische Störung", erläutert die Gleichstellungsbeauftragte der RWTH Aachen, Dr. Ulrike Brands-Proharam Gonzalez. ...
RWTH erleichtert vorgezogene Namensänderung
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