Zum heute (30. Juli 2024) verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeswahlgesetz (BWahlG) 2023 erklärt Verfassungsrechtler Jun.- Fabian Michl von der Universität Leipzig:
,,Das Gericht hat mit seinem Urteil den Kern der Wahlrechtsreform von 2023 bestätigt. Das sogenannte Prinzip der Zweitstimmendeckung stellt sicher, dass künftig nicht mehr als 630 Abgeordnete im Bundestag sitzen. Überhangund Ausgleichsmandate sind abgeschafft. Die Sitzverteilung richtet sich ausschließlich nach dem Kriterium, nach dem die Wählerinnen und Wähler schon bislang ihre Wahlentscheidung getroffen haben: Nach der parteipolitischen Präferenz. Die Wahl von Kandidaten im Wahlkreis tritt demgegenüber in den Hintergrund. ...