Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Walter Rosenthal, begrüßt die Klarheit der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Anlässlich einer Frage zur Vereinbarkeit der BAföG-Grundpauschale 2014 und 2015 mit dem Grundgesetz beschäftige sich der Beschluss grundlegend mit dem Anspruch auf staatliche Leistungen, die mittellosen Hochschulzugangsberechtigten ein Studium ermöglichen sollen. Die HRK habe in den letzten Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass die BAföG-Fördersätze signifikant zu erhöhen sind, um sie kontinuierlich an Inflation und Lebensrealität der Studierenden anzupassen, heißt es in einer Pressemitteilung der HRK.
,,Das Bundesverfassungsgericht macht hier erneut deutlich , dass sich die Politik bei der Ausgestaltung des BAföG als zentralem Instrument für größere Chancengerechtigkeit in der Bildung nicht aus der Verantwortung stehlen darf. Chancengerechte Bildung ist das Fundament demokratischer Gesellschaften und zentral für ihre Innovationskraft. Der Gesetzgeber muss seinen sozialpolitischen Gestaltungsspielraum aktiv nutzen, um das BAföG zu einem wirklich leistungsstarken Mittel zu machen. Wenn das Parlament dem eigenen Anspruch beim BAföG gerecht werden will, muss die Förderung substanziell ausfallen", verdeutlichte der HRK-Präsident heute in Berlin.
In seinem Beschluss habe das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass sich aus dem Grundgesetz unmittelbar kein Anspruch auf eine individuelle bildungsspezifische Sozialleistung und kein Richtwert für darin vorgesehene Bedarfssätze ableiten lasse. Beim BAföG handele es sich um eine politisch vereinbarte Förderung im Sinne des grundgesetzlichen Sozialstaatsprinzips. Das BAföG sei geschaffen worden, um objektive Nachteile und Ungleichheiten im Bildungssystem auszugleichen, damit eine Ausbildung oder ein Studium allen formal dafür Qualifizierten unabhängig vom individuellen, finanziellen Hintergrund möglich ist. Wie die Karlsruher Richter nun bekräftigt hätten, sei das BAföG als staatliches Förderinstrument grundsätzlich dazu geeignet. Die genaue Ausgestaltung obliege dem Gesetzgeber, nicht dem Bundesverfassungsgericht.
HRK-Präsident Rosenthal: ,,Die HRK hat in den letzten Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass die BAföG-Fördersätze signifikant zu erhöhen sind, um sie kontinuierlich an Inflation und Lebensrealität der Studierenden anzupassen. Dies ist über lange Zeit versäumt worden, so dass die letzten Erhöhungen kaum Abmilderung für die finanziell schwierige Lage Studierender in Deutschland schaffen konnten. Es bedarf einer grundlegenden Strukturreform. Dieser Aufgabe müssen sich Bundesregierung und Bundestag stellen. Hochqualifizierte Fachkräfte sind für die Zukunft unseres Landes unverzichtbar."
HRK zu BAföG-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
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