
Überflutungen und Hochwasser haben in Bayern in den vergangenen Tagen verheerende Schäden verursacht. In einigen Regionen wurde der Katastrophenfall ausgerufen. Wenn Mitarbeitende der TUM davon betroffen sind, können sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeit befreien lassen - etwa für die Sicherung ihres Eigentums oder zur Bewältigung der Katastrophenfolgen.
In den letzten Tagen kam es aufgrund der langanhaltenden Regenfälle und der dadurch verursachten Überflutungen und Hochwasser in Bayern zu verheerenden Schäden. In einigen Regionen wurde der Katastrophenfall ausgerufen.
Für die Mitarbeitenden der TUM gilt aufgrund der tariflichen und ministeriellen Regelungen für Katastrophenlagen:
Wenn Sie betroffen sind/waren und aufgrund der Feststellung des Vorliegens einer Katastrophe durch die zuständige Katastrophenschutzbehörde an der Arbeitsleistung verhindert waren, müssen Sie die ausgefallene Arbeitszeit nicht nachholen. Sie können Arbeitsbzw. Dienstbefreiung bei der Personalabteilung beantragen. Bei Fragen dazu helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalabteilung weiter.
Nähere Informationen und Ansprechpersonen im Dienstleistungskompass: