
Monika Bobbert © privat In Bezug auf die Behandlung einer Coronavirus-Infektion lassen sich aus ethischer Sicht folgende Eckpunkte - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - nennen: 1) Ein/e Arzt/Ärztin ist aufgrund der moralischen wie rechtlichen Norm, das Leben Kranker und Verletzter zu retten, verpflichtet, jeden bedürftigen Corona-Patienten intensivmedizinisch zu behandeln. Reichen die Mittel nicht aus, um allen Kranken zu helfen, sind institutionelle Wege zu suchen, sodass dringliche Kranke behandelt werden können. Daher ist die Organisation der Umverteilung dringlicher Patienten zu Krankenhäusern, die noch freie Intensivbetten haben, aus ethischer und rechtlicher Sicht geschuldet. Die derzeitige Einrichtung einer Plattform, die einen Überblick über die Krankenhauskapazitäten bietet, ist eine unverzichtbare Strukturmaßnahme. Vice versa hat ein Krankenhaus die Verantwortung, Patienten aus anderen Regionen aufzunehmen, wenn es selbst noch nicht ausgelastet ist und sich eine vollständige Auslastung epidemiologisch noch nicht unmittelbar ankündigt. Passive Sterbehilfe darf nicht ausgeweitet, gleichwohl aber "wie üblich" reflektiert und praktiziert werden: Es sollte eine Zusammenschau ethisch relevanter Aspekte einer rechtfertigbaren Behandlungs-Begrenzung bei schwerstkranken Patienten erfolgen, deren Behandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit aussichtslos ist. Zudem kann es Fälle geben, in denen die Covid-19-Erkrankung zu einer unheilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung/Multimorbidität noch hinzutritt.
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