Annehmen, was nicht zu ändern ist - handeln, wo sich etwas verändern lässt

Monika Bobbert © privat
Monika Bobbert © privat
In Bezug auf die Behandlung einer Coronavirus-Infektion lassen sich aus ethischer Sicht folgende Eckpunkte - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - nennen:

1) Ein/e Arzt/Ärztin ist aufgrund der moralischen wie rechtlichen Norm, das Leben Kranker und Verletzter zu retten, verpflichtet, jeden bedürftigen Corona-Patienten intensivmedizinisch zu behandeln.

2) Reichen die Mittel nicht aus, um allen Kranken zu helfen, sind institutionelle Wege zu suchen, sodass dringliche Kranke behandelt werden können. Daher ist die Organisation der Umverteilung dringlicher Patienten zu Krankenhäusern, die noch freie Intensivbetten haben, aus ethischer und rechtlicher Sicht geschuldet. ...
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