
kindergeld
Hier finden Sie die wichtigsten Punkte zum Thema Kindergeld in Kürze zusammengefasst. Für weiterführende Informationen und spezielle Fragen für Ausländer in Deutschland beachten Sie die aufgeführten Links.
- Sie haben als in Deutschland lebender Ausländer einen Anspruch auf das deutsche Kindergeld, wenn Sie über die entsprechende Niderlassungserlaubnis verfügen. Ausländer aus den EU/EWR-Staaten sind wegen dem Freizügigkeitsabkommen auch ohne Aufenthaltserlaubis kindergeldberechtigt. In beiden Fällen muss aber ein tatsächlicher Wohnsitz in Deutschland nachgewiesen werden.
- Kindergeldberechtigt sind Ihre leiblichen Kinder, adoptierte Kinder oder Stiefkinder, wenn diese in Ihrem Haushalt leben.
- Kindergeld wird regulär für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr bezahlt. Wenn Ihr Kind sich in einer Ausbildung oder im Studium befinden , bekommen Sie für Ihr Kind bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld gezahlt.
- Für das 1. und 2. Kind erhalten Sie jeweils 192.- Euro, für das 3. Kind 198.- Euro und ab dem 4. Kind 223.- Euro pro Monat.
Wichtige Links
- Auf der Webseite www.kindergeld.org erhalten Sie grundlegende Informationen über das Anrecht auf Kindergeld.
- Weitere Informationen und Hilfe zur Beantragung von Kindergeld finden auf den Seiten der Familienkasse.
- Weitere Informationen für Ausländer finden Sie hier: www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-auslaender
- Hier können SIe Ihren Kindergeldantrag online stellen.
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