Senat beschließt Antrag auf Abwahl des Präsidenten

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Am 02.10.2024 wurde der Antrag auf Abwahl des Präsidenten, Metin Tolan, im Rahmen einer hochschulöffentlichen Sondersitzung des Senats der Georg-August-Universität Göttingen gestellt. Die anwesenden Senatorinnen und Senatoren haben mit der notwendigen Mehrheit dieser Abwahl zugestimmt. Prof. Tolan sagte: ,,Ich bedauere diesen Schritt des Senates sehr und insbesondere, dass sich der Senat nicht bereitgefunden hat, sich auf einen Prozess der Schlichtung einzulassen. Auch die persönlichen Angriffe haben mich verletzt und sollten im Nachhinein noch aufgearbeitet werden. Ich bedanke mich für die große Unterstützung, die ich in den letzten Wochen von unseren Aufsichtsgremien, dem Ministerium und in großer Zahl von Personen innerhalb und außerhalb der Universität erfahren habe." 

Der Vorschlag des Senats zur Abwahl würde erst dann wirksam, wenn er durch den Stiftungsausschuss Universität bestätigt werden sollte. Für den Fall, dass dieser nicht zustimmt, müssen der Senat und der Stiftungssauschuss Universität einen Einigungsversuch im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung durchführen. Wird dabei keine Einigung erzielt, entscheidet dann der Senat allein abschließend über den Vorschlag. Die Grundordnung der Universität und das Hochschulgesetz sehen vor, dass der Präsident bis zu diesem Zeitpunkt im Amt bleibt.