Blick vom Brauneck in Oberbayern auf die Bayerischen Voralpen. |
Blick vom Brauneck in Oberbayern auf die Bayerischen Voralpen. LMU - Verfassungsrechtler Jens Kersten forscht zu Umwelt und Gesellschaft im Anthropozän - und engagiert sich für die internationale Bewegung für einen besseren Rechtsschutz der Natur. Interview mit Jens Kersten , Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der LMU. Herr Kersten, inwieweit ist unsere Umwelt bislang rechtlich geschützt? Jens Kersten: Bei uns in Deutschland gibt es Regelungen und Gesetze zum Schutz von Umwelt und Natur quasi auf allen Ebenen - von der Gemeinde über Länder und Bund: Die Gemeinden haben sehr gute planungsrechtliche Instrumentarien, wenn etwa die Natur im Umfeld eines neuen Baugebiets geschützt werden muss. Schwieriger ist es dagegen schon, bestehende Häuser zu ökologisieren - weil der Umweltschutz da zum Beispiel mit dem Grundrecht auf Eigentumsfreiheit der Besitzer kollidiert. Auf Landesebene gibt es viele neue Ansätze zum Verhältnis von Natur und Eigentum. Gerade in den ostdeutschen Verfassungen und auch auf EU-Ebene sehen wir in den letzten Jahren viele innovative umweltrechtliche Regelungen - vor allem was Umweltinformationen, die Umweltverträglichkeitsprüfung oder Verbandsklagerechte angeht. Darüber hinaus wendet sich das Strafrecht gegen Umweltzerstörungen, etwa wenn Müll illegal entsorgt wird. Wir brauchen eine grundlegende ökologische Transformation des Grundgesetzes. Jens Kersten - Reformbedarf in Deutschland. Dennoch unterstützen Sie eine weltweite Bewegung von Juristen und Umweltschutzorganisationen, die einen besseren Rechtsschutz der Natur fordern. Was könnte verbessert werden?
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