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Stellungnahme des Präsidenten der Universität Hamburg
Stellungnahme des Präsidenten der Universität Hamburg, Dieter Lenzen, zum Urteil des BVerfG zur W2-Besoldung der Professorinnen und Professoren in Hessen vom heutigen Tage
Nun kommt es darauf an, dass in allen Bundesländern der Gesetzgeber bzw. die Ministerien
- die Grundgehälter erheblich erhöhen
- den Hochschulen die dafür erforderlichen Mittel zusätzlich zur Verfügung stellen
- den dysfunktionalen Vergaberahmen aufheben, der z. B. später berufene Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen benachteiligt
- Leistungsbezüge so gestalten, dass um ihre Ruhegehaltsfähigkeit nicht verhandelt werden muss, weil bereits das Grundgehalt ausreichend ist auch mit Blick auf das zu erwartende Ruhegehalt.
Die Universität Hamburg beabsichtigt, alle noch geltenden Leistungsbezüge ohne Ziel- und Leistungsvereinbarungen von vornherein unbefristet zu gewähren, um auf diese Weise die Bezüge auf ein angemessenes Niveau zu heben und ruhegehaltsfähig zu machen. Nicht-ruhegehaltsfähige Leistungen sollen auf einmalige Bonuszahlungen für Sonderleistungen beschränkt werden. Nur auf diese Weise kann der Erwartung des BVerfG entsprochen werden, dass ruhegehaltsfähige Leistungszahlungen grundsätzlich für alle Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen zur Verfügung stehen und dass nicht-ruhegehaltsfähige Zahlungen auf besondere Leistungen beschränkt werden. Die Universität Hamburg geht dabei davon aus, dass Wille und Fähigkeit zur Leistungserbringung bei allen in einem anspruchsvollen Berufungsverfahren ausgewählten Professoren und Professorinnen grundsätzlich angenommen werden können. Auf diese Weise besteht die Chance einer Rückkehr zu Leistungsmotivationen, die auf der Sache der Wissenschaft beruhen und nicht auf finanziellen Gründen.“
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