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Patente auf menschliche, embryonale Stammzellen: "EU-Gericht ist nicht konsequent"
Produkte aus menschlichen embryonalen Stammzellen dürfen nicht patentiert werden, wenn dazu befruchtete Eizellen zerstört werden müssen. Das hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGh) in Luxemburg entschieden. Bedeutet dieses Urteil ein Aus für potentielle biomedizinische Medikamente und Therapien? Fragen an Joseph Straus, Emeritus am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München.
Eine Stammzelltherapie gegen Alzheimer, Parkinson oder Rückenmarksverletzungen ist noch Zukunftsmusik. Dennoch: Wenn es soweit sein sollte, verbietet das aktuelle Urteil eine kommerzielle Verwertung von Medikamenten und Therapien, die auf embryonalen, menschlichen Stammzellen beruhen?
Straus: Nein, dies ist keinesfalls so. Die Gesetzgebung einer Reihe von EU-Mitgliedsstaaten erlaubt unter strengen Vorgaben die Generierung von embryonalen, menschlichen Stammzellen aus überschüssigen Embryonen und die Vermarktung von potentiellen Produkten daraus. Umso verwunderlicher ist nun dieses aktuelle Urteil, das den Zwischenschritt verneint, ihre Patentierbarkeit. Ich bin enttäuscht über die mangelnde Konsequenz des Gerichts. Es ist auf zahlreiche und treffende Überlegungen in der Vorlage des Bundesgerichtshofes überhaupt nicht eingegangen.
Was bedeutet das Urteil konkret?
Mögliche Medikamente und Therapien, die aus der Forschung erwachsen, können in Zukunft in Europa kopiert werden. Das wird zwar keine Implikationen auf die Forschung an sich haben, aber sehr wohl darauf, inwieweit in die Forschung und mehr noch in die Entwicklung in Europa investiert wird. Europa steht dabei in direkter Konkurrenz zu den USA und China und sollte nicht zum Markt für solche Produkte verkommen.
Wäre es nicht konsequent, auch die Vermarktung dieser biomedizinischen Produkte zu untersagen?
Straus: Konsequent schon und rechtlich wohl notwendig, will man nicht gegen internationale Verpflichtungen (TRIPS-Abkommen) verstoßen. Aber, wie wollen Sie das verbieten, wenn es zum Beispiel lebensrettende Medikamente gäbe? Das erzählt mir keiner. Wenn die Therapien einmal da sind, was wir uns alle ja nur wünschen müssen, will sich keiner mehr daran erinnern, dass er vorgestern dagegen war. Wir alle, auch das Gericht sollte daran denken, dass man auch für morgen und übermorgen Verantwortung trägt.
Macht die Forschung an induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS-Zellen) die Nutzung von embryonalen Stammzellen in Zukunft hinfällig?
Straus: Die Reprogrammierung von adulten Zellen, zum Beispiel von Hautzellen, birgt noch zu viele Risiken. Das werden ihnen alle seriösen Forscher und Ethiker bestätigen. So ist beispielweise die Gefahr, dass iPS-Zellen Tumore entwickeln, noch sehr hoch. Auch auf absehbare Zeit werden diese Zellen keine echte Alternative im Therapiebereich zu embryonalen Stammzellen darstellen. Es muss auf beiden Gleisen weiter geforscht werden.
Herzlichen Dank für das Gespräch!
Das führte Barbara Abrell
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