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Die gläserne Behörde

Studie nimmt Offenheit deutscher Verwaltungen ins Visier

Wer wann was in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen bearbeitet, lässt sich in den seltensten Fällen von Außen erkennen. Diesem Transparenzproblem will sich das Bundesinnenministerium nun stellen. Das Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) erhielt daher den Auftrag, gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut FOKUS und der öPP Deutschland AG, den derzeitigen Stand der Dinge zu erfassen und die Kriterien für eine offene Behörde zu beschreiben. Die Studie wird technische, rechtliche und organisatorische Empfehlungen geben, denn Datenschutz oder reibungslose Arbeitsabläufe sollten auch im „offenen“ Büro gewährleistet sein. Wichtig sei in diesem Zusammenhang der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik.

Zu den Inhalten der Rechtsstudie sagt Sönke E. Schulz vom Lorenz-von-Stein-Institut: „Die deutsche Verwaltungskultur basiert vielfach auf einer fast 200-jährigen Rechtstradition. Sie steht Transparenzbestrebungen oft ablehnend gegenüber. Die Studie will daher aufzeigen, dass auch unter dem derzeit geltenden Rechtsrahmen wie den Informationsfreiheitsgesetzen und vereinbar mit dem Datenschutz weitergehende öffnungs- und Transparenzpotenziale erschlossen werden können.“

Professor Utz Schliesky, Mitglied des Institutsvorstandes und Direktor des schleswig-holsteinischen Landtags, ergänzt: „Die drei Dimensionen des Open Government – Transparenz, Partizipation und Kollaboration – sind eine enorme Herausforderung für die deutsche Verwaltung, die geprägt ist von Hierarchieprinzip, Zuständigkeitsdenken, Aktenmäßigkeit und rechtsstaatlicher Gesetzesbindung. Sie sind daher zugleich ein spannendes Beschäftigungsfeld für die Verwaltungs- und Rechtswissenschaft bis hin zur Staatsrechtslehre – geht es doch auch um ein modernes Verständnis unserer grundgesetzlichen Demokratie".

Das Bundesinnenministerium kündigte an, bereits im nächsten Jahr einen Prototypen auf Basis der Studie zu entwickeln, sofern es die bis dahin erreichten Ergebnisse zuließen.
 
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