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Deutschlandstipendium: Jetzt bewerben!

Das "Deutschland-Stipendium" kommt begabten Studierenden aus allen Nationen und allen Teilen der Gesellschaft zugute. Dazu würdigt das Deutschlandstipendium zunächst Erfolge in Schule, Studium und Beruf. Als weitere Merkmale werden im Rahmen des Auswahlverfahrens aber auch die bisherigen sonstigen Leistungen junger Menschen betrachtet. Die gemeinsame Förderung durch Bund und private Mittelgeber soll zum Studium ermutigen und ihnen für das Erreichen ihrer Studienziele den Rücken frei halten.

Aktuelle Informationen werden grundsätzlich an dieser Stelle veröffentlicht. Der Text des Stipendiengesetzes (StipG) und der dazugehörigen Verordnung (StipV) kann hier nachgelesen werden: StipG ; StipV

Die Universität Würzburg wird im Wintersemester 2011/2012 voraussichtlich weitere 25 Stipendien nach dem Stipendiengesetz vergeben können. Genügend geeignete Bewerbungen vorausgesetzt, werden die zunächst für zwei Semester zu vergebenden Stipendien im Verhältnis der Zahl der Studierenden auf alle Fakultäten aufgeteilt. Fach- oder studienganggebundene Gelder werden nur für Stipendien an Studierende in den jeweils durch die Geldgeber konkret bestimmten Fachstudienbereichen verwendet.

Die bislang zur Verfügung stehenden Mittel sehen überwiegend noch keine derartige Zweckbestimmung vor. Hier können sich jedoch mit jedem neuen Geldgeber Änderungen ergeben. Das Stipendium wird ab dem Monat Oktober 2011 gewährt und beträgt monatlich 300 Euro.

Das Stipendium kann nur von ordentlich immatrikulierten Studierenden der Universität Würzburg, welche sich innerhalb der Regelstudienzeiten befinden, in Anspruch genommen werden (die Förderung eines Promotionsstudiums ist nicht möglich).

Die Universität wird sich im Zuge des Auswahlverfahrens einen Gesamteindruck aller Bewerberinnen und Bewerber machen. Dabei muss sich eine besondere Förderungswürdigkeit feststellen lassen. Hierfür werden Ihre bisher in der Schule, im Studium oder im Beruf erbrachten Leistungen nach objektiven Kriterien (im wesentlichen die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung in Verbindung mit entsprechend geeigneten Fachnoten) betrachtet. Sind Sie im Studium schon weiter fortgeschritten (mindestens drei abgeschlossene Fachsemester ), können auch Ihre bisherigen objektiv messbaren und nachgewiesenen Studienleistungen berücksichtigt werden.

Studienleistungen können Sie jedoch nur dann wertend in das Auswahlverfahren einfließen lassen, wenn Sie diese durch schriftliche Unterlagen nachweisen. Die Nachweise müssen von den jeweils zuständigen Prüfungsämtern bestätigt sein und eine konkrete Note aufweisen.

Zusätzlich zu den bisher genannten Fakten, werden die weiteren - von Ihnen im Rahmen Ihres Motivationsschreibens zu schildernden - sonstigen Kriterien in das Gesamtbild integriert.

Im Zusammenhang mit der Bewertung Ihrer ganz persönlichen Situation und Ihrem bisherigen Werdegang spielen gesellschaftliches, soziales oder politisches Engagement , die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und auch besondere persönliche Umstände eine entscheidende Rolle.

Eine von Ihnen erfolgreich bewerkstelligte Überwindung von Hindernissen in Ihrer Lebensgeschichte wird dabei besonders berücksichtigt.
Derartige Tatsachen müssen Sie in Ihrem Motivationsschreiben glaubhaft darstellen und durch geeignete schriftliche Nachweise belegen.

Da sich die Lebenssituation jedes Studierenden individuell gestaltet, kann hier auch keine beispielhafte Aufzählung möglicher Kriterien erfolgen. Eine Orientierungshilfe für mögliche Kriterien stellt § 2 Abs. 2 der StipV dar.

Führt Sie eine objektive Selbstbetrachtung zum Ergebnis, dass bei Ihnen diese Voraussetzungen vorliegen und Sie damit für diese Förderung in Frage kommen?

Dann werden Sie hiermit ausdrücklich um die Abgabe Ihrer Bewerbung gebeten.

Bei im Vorfeld der Bewerbung auftretenden Fragen, wenden Sie sich bitte an das Stipendienreferat der Universität (Tel.: 0931/31-82770; stipendien [a] zv.uni-wuerzburg (p) de ).


Weiterführende Hinweise zu den von Ihnen einzureichenden schriftlichen Unterlagen erhalten Sie nach Absenden Ihrer Online-Bewerbung auf der dann angezeigten Web-Site.

Ihren Antrag können Sie ab sofort bis einschließlich 7. Oktober 2011 auf der Online-Bewerbungsplattform initialisieren.

Die schriftlichen Unterlagen müssen dem Stipendienreferat der Universität spätestens am 14. Oktober 2011 vorliegen!

Sowohl die Online-Bewerbungsfrist als auch die Frist für die Einsendung der schriftlichen Bewerbungsunterlagen sind Ausschlussfristen, welche um des jeweiligen Tages enden.

Nicht frist- und formgerecht eingereichte oder unvollständige Bewerbungsunterlagen können im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden.

Interessierte Studierende kommen hier zur Bewerbungsplattform .

Da für die aktive Umsetzung des Förderprogramms entsprechende Gelder von Dritten erforderlich sind, ist sowohl für den Start als auch eine perspektivische Fortführung und Erweiterung des Programms, in hohem Maß eine entsprechende (weitere) Spendenbereitschaft von Unternehmen, Stiftungen, Vereinen, Kammern und Privatpersonen erforderlich. Es darf daher an dieser Stelle auch nochmals auf die Informationen für Alumni sowie auf die Informationen für Förderer hingewiesen werden.

Wenn Ihnen die Idee und das Konzept des Deutschlandstipendiums gefällt...

... und Sie sich an der Förderung von hoch motivierten und besonders leistungsfähigen Studierenden der Universität Würzburg beteiligen wollen...

... dann informieren Sie sich bitte auf den Seiten für Unternehmen und Förderer über die Möglichkeiten sich erfolgreich im Förderprogramm an der Universität Würzburg einzubringen.

Direkter Verweis zum Gesamt-WWW-Angebot des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Informationen für Förderer, Hochschulen, Studierende und Presse)

 
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