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Auslandsinvestitionsrecht für Regierungsvertreter der Transformationsstaaten (PDF)





Presseinformation

Auslandsinvestitionsrecht für Regierungsvertreter der Transformationsstaaten

Institut für Osteuropäisches Institut organisiert international gut besetzte Konferenz

Das Institut für Osteuropäisches Recht der Kieler Universität und die United Nations
Conference on Trade (UNCTAD) eröffnen heute die Konferenz zum
Auslandsinvestitionsrecht in Transformationsstaaten. Vom 21.-23. September treffen sich in
Zagreb vor allem Regierungsvertreter aus etwa 15 Transformationsstaaten.

Auslandsinvestitionen sind für Transformationsstaaten eines der Schlüsselelemente zur
Entwicklung ihrer Volkswirtschaft. Investitionen ausländischer Kapitalgeber bringen neben
Kapital auch moderne Technologie und Know-how in die Zielstaaten und fördern damit
deren Modernisierung und Entwicklung. Andererseits bergen Investitionen auch erhebliche
Risiken für Umwelt, soziale Gerechtigkeit und andere Grundwerte.

Eine Besonderheit des internationalen Investitionsrechts ist, dass es den privaten Investoren
die Möglichkeit bietet, den Empfängerstaat vor unabhängigen Schiedsgerichten zu
verklagen, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen. Solche Schiedsgerichte haben
bereits mehrere Staaten - insbesondere Entwicklungs- und Transformationsstaaten - zu
Entschädigungen in Höhen von zwei oder dreistelligen Millionen Euro verurteilt. Dieses ist
auf Kritik gestoßen, nicht zuletzt aufgrund der unzureichenden Berücksichtigung der
Interessen der Arbeitnehmer, der Menschenrechte und des Umweltschutzes. Indessen
beruhen sie auf Vorschriften der Investitionsschutzabkommen, die die verurteilten Staaten
seinerzeit selbst unterschrieben haben.

Ziel der Veranstaltungen ist es einerseits, aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des
Auslandsinvestitionsrechts - etwa neue Kompetenzen der Europäischen Union für
Investitionen nach dem Vertrag von Lissabon - mit den Vertretern der
Transformationsstaaten zu diskutieren. Andererseits werden in den Workshops praktische
Fragen der Auslegung einzelner Klauseln der Investitionsschutzabkommen im Lichte der
jüngsten Entscheidungen der internationalen Schiedsgerichte behandelt. Dadurch sollen die
Vertreter der Transformationsstaaten sowohl für die Verhandlung neuer
Investitionsschutzabkommen als auch für die Lösung konkreter Fragen bei der Umsetzung
von Investitionsprojekten besser gerüstet werden.

Bei der Organisation der Konferenz und des Workshop kann das Institut für Osteuropäisches
Recht auf das Netzwerk und das Know-how zurückgreifen, die es beim Projekt
"Auslandsinvestitionsrecht in Aserbaidschan, Kasachstan und Russland" in den Jahren 2008
bis 2011 aufgebaut hat.





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Die Veranstaltung wurde durch die organisatorische und finanzielle Unterstützung seitens
des Wirtschaftsministeriums der Republik Kroatien und der Deutschen Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit sowie durch Spenden der Regierung des Königreichs
Schweden, des Vereins Ostrecht Kiel e.V. und der Anwaltskanzleien Noerr, Latham &
Watkins, Luther sowie Hogan Lovells ermöglicht.

:
Azar Aliyev LL.M (Universität Heidelberg) wissenschaftlicher Mitarbeiter, Manager des
Projekts "Auslandsinvestitionsrecht in Aserbaidschan, Kasachstan und Russland"

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Projektbüro Investitionsrecht
Olshausenstr. 75
D-24118 Kiel

Tel: 0049 431 880 1197
Fax: 0049 431 880 1777

 
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