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Arbeitsrecht: Schutz des Vertrauens in den Fortbestand von Rechtsprechung?
25 January 2012 - UNI-GOETTINGEN
Zwei öffentliche Antrittsvorlesungen an der Juristischen Fakultät am 27. Januar 2012
(pug) „Schutz des Vertrauens in den Fortbestand von Rechtsprechung?“ – so lautet der übergreifende Titel der Antrittsvorlesungen von zwei Honorarprofessoren an der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen. Am Freitag, 27. Januar 2012, spricht zunächst Honorarprofessor Ulrich Koch, Richter am Bundesarbeitsgericht, über „Die Bewältigung von selbst- und fremdbestimmten Rechtsprechungsänderungen durch das Bundesarbeitsgericht“. Der anschließende Vortrag von Honorarprofessor Ulrich Steinwedel, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, trägt den Titel „Der Stellenwert des Schutzes von Vertrauen in die Rechtssprechung“. Der Dekan der Juristischen Fakultät, Andreas Spickhoff, wird die Gäste begrüßen. Die öffentliche Veranstaltung beginnt um 11.15 Uhr in der Aula am Wilhelmsplatz.
Ulrich Koch, Jahrgang 1959, studierte Rechtswissenschaft an der Universität Göttingen, wo er im Anschluss an seine Forschung am Institut für Arbeitsrecht 1990 auch promoviert wurde. Seit 1993 ist er Lehrbeauftragter der Universität Göttingen. Von 1994 bis 1999 war er Direktor des Arbeitsgerichts Stralsund und anschließend im Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin tätig. 2001 wurde er zum Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern ernannt, 2005 zum Richter am Bundesarbeitsgericht.
Ulrich Steinwedel, Jahrgang 1949, studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Göttingen und Regensburg. 1976 wurde er an der Universität Göttingen promoviert. Nach Tätigkeiten als Richter an den Sozialgerichten Würzburg und Augsburg war er von 1987 bis 1991 Richter am Bayerischen Landessozialgericht. Seit 1991 ist er Richter am Bundessozialgericht, ab 1996 war er auch Pressereferent des Bundessozialgerichts. Seit 2004 ist er Vorsitzender des 13. Senats des Bundessozialgerichts und stellvertretender Pressereferent.
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