Die Reformation im östlichen Niedersachsen
1 February 2012 - UNI-GOETTINGEN

Protokoll eines Generalkonsistoriums aus dem Jahr 1581, Landeskirchliches Archiv Wolfenbüttel. Klicken Sie bitte hier, um das Bild in Druckqualität herunterzuladen. Arne Butt Klicken Sie bitte hier, um das Bild in Druckqualität herunterzuladen.
(pug) Wissenschaftler der Universität Göttingen untersuchen in einem Forschungsprojekt die neu geschaffenen Verwaltungen und Gerichte der Evangelischen Kirche nach der Einführung der Reformation im östlichen Niedersachsen. Die kirchlichen Leitungsgremien, sogenannte Konsistorien, sollten die Einhaltung des neuen Glaubens fördern und überwachen. Anhand von mehr als 15.000 Seiten Sitzungsprotokollen wollen die Wissenschaftler die Arbeit des Konsistoriums im damaligen Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel analysieren. Das Projekt „Kirchenherrschaft als Aushandlungsprozess – Die Arbeit des Konsistoriums im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel 1568 bis 1617“ ist am Institut für Historische Landesforschung der Universität Göttingen angesiegelt. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert das Vorhaben zwei Jahre lang mit insgesamt 200.000 Euro.
Im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel wurde die lutherische Lehre 1568 offiziell eingeführt. Damit begannen jahrzehntelange Anstrengungen der Evangelischen Kirche, die neuen Glaubensinhalte und Verhaltensregeln in der Bevölkerung zu verankern. „Akteure waren dabei nicht nur die Pfarrer in den Gemeinden vor Ort“, erläutert Projektleiter Arne Butt. „Die Einhaltung der Kirchenordnung bedurfte einer dauerhaften Kontrolle des Konsistoriums. Uns interessiert dabei zum einen, wie das Gremium seine Macht nach außen wahrnahm, und zum anderen, wie im Gremium selbst Diskussionen geführt und Entscheidungen getroffen wurden.“ Die Sitzungsprotokolle des Konsistoriums wurden im Vorfeld des Projektstarts inhaltlich erschlossen. „Dadurch ist es nun erstmals möglich, die alltägliche Ausübung von Kirchenmacht systematisch zu untersuchen“, so Butt.
Wurden die Grundsätze und Verhaltensweisen des neuen Glaubens nicht eingehalten, reagierte das Konsistorium in der Regel mit einer strikten Anwendung der Kirchengesetze. Gleichzeitig arrangierte es sich aber auch vielfach mit gegebenen Machtverhältnissen, Traditionen und althergebrachten Rechten. „Wir erhoffen uns neue Erkenntnisse über die Einflussmöglichkeiten zentraler Einrichtungen in den frühneuzeitlichen Fürstentümern und damit über die Reichweite fürstlicher Macht“, so Arnd Reitemeier, Direktor des Instituts für Historische Landesforschung.
Wurden die Grundsätze und Verhaltensweisen des neuen Glaubens nicht eingehalten, reagierte das Konsistorium in der Regel mit einer strikten Anwendung der Kirchengesetze. Gleichzeitig arrangierte es sich aber auch vielfach mit gegebenen Machtverhältnissen, Traditionen und althergebrachten Rechten. „Wir erhoffen uns neue Erkenntnisse über die Einflussmöglichkeiten zentraler Einrichtungen in den frühneuzeitlichen Fürstentümern und damit über die Reichweite fürstlicher Macht“, so Arnd Reitemeier, Direktor des Instituts für Historische Landesforschung.
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