Blutiger Beweis
FRANKFURT. Der Anruf weckt die diensthabende Rechtsmedizinerin um ein Uhr morgens aus dem Tiefschlaf. Ein Beamter des Kriminaldauerdienstes ruft sie an einen Tatort in Frankfurt-Eschersheim. Dort ist eine Tote blutüberströmt in ihrer Wohnung gefunden worden. Wie die Analyse der Blutspuren zum Täter führt, zeigen vier Wissenschaftlerinnen aus der Rechtsmedizin am Beispiel dieses konstruierten Falls. ‘Blut zieht sich wie ein roter Faden durch alle Abteilungen der Rechtsmedizin’, erklärt Dr. Esther Reuss. Mit Fantasie und Scharfsinn führen die Autorinnen in der aktuellen Ausgabe ‘Forschung Frankfurt’ in die Kunst der forensischen Blutanalyse ein.
Die Arbeit beginnt mit einer ersten Inspektion der Leiche am Tatort. Noch in der Nacht bestätigt die Sektion, dass die Stiche am Hals zwei Hauptschlagadern durchtrennt haben, so dass das Opfer verblutet ist. Doch anscheinend hat die 62-jährige Frau sich noch heftig gewehrt, wie die Verletzungen in der linken Handinnenfläche nahelegen. Am nächsten Morgen nimmt die junge Rechtsmedizinerin die Blutspuren am Tatort genauer in Augenschein. An der Seitenfläche des Kleiderschranks neben dem Bett findet sie Hinweise darauf, dass dem Opfer die tiefe und tödliche Halsschnittverletzung bereits im Bett zugefügt worden sein muss. Dafür sprechen auch die flächenhaften Blutantragungen am Kopfende des Bettes und insbesondere fächerartige Spritzmuster, die entstehen, wenn Blut in einzelnen ’Pulsschlägen’ aus einer Arterie spritzt.
Rätselhaft bleibt ein blutiger Handabdruck, den die Ärztin auf Augenhöhe neben dem Lichtschalter an der Zimmertür entdeckt. Stammt dieser vom Täter? Die Antwort gibt eine DNA-Analyse, bei der unterschiedliche Proben vom Tatort miteinander verglichen werden. Das Ergebnis: das DNA-Profil der Blutspritzer ist identisch und stammt eindeutig vom Opfer; der blutige Handabdruck zeigt dagegen das DNA-Profil eines Mannes. Außerdem bemerkt die Molekularbiologin eine auffällige Ähnlichkeit mit dem DNA-Profil der Getöteten, die auf eine nahe Verwandtschaft der beiden Personen schließen lässt. Die zur Absicherung durchgeführte biostatistische Berechnung legt nahe, dass der blutige Handabdruck von einem Sohn der Getöteten stammt. Welche Wende der Fall nimmt und wie die Rechtsmedizin überprüfen kann, ob dem Geständigen mildernde Umstände zugebilligt werden können, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von ‘Forschung Frankfurt’....
Informationen: Dr. Esther Reuss, Institut für Rechtsmedizin, Klinikum der Goethe-Universität, Tel.: (069) 6301-7564, e.reuss [a] em.uni-frankfurt (p) de ‘Forschung Frankfurt’ kostenlos bestellen: ott [a] pvw.uni-frankfurt (p) de.Marketing und Kommunikation
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