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Allgemeines: Für Professuren gelten die Einstellungsvoraussetzungen nach § 47 Landeshoch- schulgesetz (LHG) Baden-Württemberg: - abgeschlossenes Hochschulstudium - Promotion sowie Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen - dreijährige schulpraktische Erfahrung Zu den Dienstaufgaben der Professuren gehören gem. § 46 LHG die Vertretung des jeweiligen Faches in Lehre und Forschung, die Betreuung von Schulpraktika, die Mitwirkung bei Prüfungen und in der Selbstverwaltung der Hochschule sowie die Ü- bernahme von Leitungsaufgaben. Es wird erwartet, dass die Bewerberin/der Bewer- ber seinen Lebensmittelpunkt in den Raum Karlsruhe verlegt. Wir streben eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und bitten Wissenschaftlerinnen, sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei glei- cher Eignung vorrangig eingestellt.
Kopien von Urkunden (Studienabschluss, Promotion, Habilitation) sowie von Zeugnissen beruflicher Tätigkeiten; letzte Ernennungsur- kunde, falls bereits eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis be- steht.
mit genauen bibliographischen Angaben, auch in Bezug auf die Reihenfolge der Verfasser. Bei mehreren Verfassern bitten wir um eine kurze Beschreibung ? evtl. in Stichworten -, worin die Miturhe- berschaft an Schriftwerken besteht.
der Veröffentlichungen, die als ?zusätzliche wissenschaftliche Leistungen? zu werten sind und damit gemäß § 47 Abs. 2 LHG als Einstellungsvoraussetzung gelten; dies kann ggf. auch die Habilitationsschrift sein;
Arbeiten, die nicht veröffentlicht sind, sollten in das Verzeichnis nicht aufgenommen werden, da sie der Fachwelt nicht bekannt sind und von auswärtigen Professorinnen/Professoren nicht begutachtet werden können.
Verzeichnis der selbstständigen Lehrveranstaltungen, Evaluationsergebnisse, Lehrberichte oder eine kurze Darstellung bisheriger Lehrerfahrun- gen, Zertifikate über hochschuldidaktische Weiterbildungskurse.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur als unbeglaubigte Kopien ein. Wir werden die Unterlagen aus Kostengründen nicht zurücksenden, bitte beachten Sie dies bei der Verwendung von Bewerbungsmappen. Datenschutzrechtlich sichere Vernichtung nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert.
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